Riester Rente

Die Riester Rente stellt eine sehr beliebte Möglichkeit der privaten Altersvorsorge dar. Seit der Einführung der Riester Rente im Jahre 2002 sind schon weit mehr als eine Milliarde Euro in Form von Zulagen überwiesen worden. Mehr als 12 Millionen Verträge über die Riester Rente konnten abgeschlossen werden.

Was ist die Riester Rente?

Seit 2002 gibt es eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge, die auf freiwilliger Basis von jeder natürlichen Person beansprucht werden kann. Dabei handelt es sich um die Riester Rente. Ziel der Riester Rente ist ein Leistungsersatz, der aufgrund verminderter Erhöhungen der Renten in der Zukunft erfolgen soll. Entsprechende Details der Riester Rente sind im Altersvermögensgesetz, kurz AVmG, festgelegt.

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Gut 30 Millionen Erwerbstätige haben die Möglichkeit, diese zusätzliche, private Altersvorsorge in Form der Riester Rente abzuschließen. Zu dem förderungsfähigen Personenkreis der Riester Rente zählen neben sämtliche gesetzlich Pflichtversicherte auch Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, Beamte, Selbstständige und Versicherte, die sich in der Erziehungszeit befinden. Darüber können ebenfalls geringfügig beschäftigte Personen, Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz IV, Pflegende sowie behinderte Menschen, die in Werkstätten beschäftigt sind, von der Riester Rente profitieren.

Höhe der Riester Förderung

Der förderungsfähige Gesamtbeitrag zur Erlangung der Riester Rente berechnet sich aus den Zulagen und einem eigenen zu zahlenden Beitrag. Ab dem Jahr 2008 kann die Riester Förderung pro Monat bis zu einem Wert von 2 100 Euro betragen. Bis zu diesen 2 100 Euro können sämtliche Zulagen und Beiträge als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Wie Sie zu Ihrer Zulage zur Riester Rente kommen

Um in den Genuss der vollen Förderung der Riester Rente zu kommen, ist es erforderlich, dass die förderungsfähige Person bestimmte Mindestbeiträge einzahlt. Die zulagenberechtigte Person muss bis spätestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres, was auf das Beitragsjahr folgt, einen Antrag auf die Zulage beim Anbieter stellen. Dieser leitet den Antrag an die BfA weiter. Hier wird die Zulage für die Riester Rente berechnet und dem Anbieter überwiesen.